Die Sparkasse Bodensee

Stiftungszweck

Der Stiftungszweck kann von den Stifterinnen und Stiftern individuell festgelegt werden. Er reicht von Umwelt- und Naturschutz über Wissenschaft, Forschung und Tierschutz bis hin zu Heimatpflege oder Altenhilfe. Sie können entscheiden, welchen Zweck Ihre Stiftung unterstützen soll.

Welche Zwecke kann ich mit meiner Stiftung verfolgen?

Sie können aus den zahlreichen, in der Stiftungssatzung der Stiftergemeinschaft festgesetzten Zwecken auswählen und dabei regional, national oder international tätige Einrichtungen unterstützen. Sie bestimmen den aus Ihrem anteiligen Stiftungsvermögen zu fördernden Zweck ganz individuell. Nachfolgend einige Beispiele:

Mit meiner Stiftung kann ich

  • die Heimatpflege, Heimatkunde und den Denkmalschutz,
  • die Erziehung, Bildung und die Schülerhilfe,
  • die Kunst, die Kultur und kirchliche Zwecke,
  • den Tierschutz, den Natur- und Umweltschutz sowie die Landschaftspflege,
  • die mildtätigen Zwecke und die Hilfe für Behinderte,
  • die Jugend- und Seniorenhilfe und die Rettung aus Lebensgefahr,
  • den Sport und das bürgerschaftliche Engagement

unterstützen.

Muss ich mich mit dem verfolgten Zweck auf ewig festlegen?

Nein, vielmehr bietet Ihnen die Stiftergemeinschaft die Möglichkeit, Ihr gemeinnütziges Wirken Ihren Interessen und Bedürfnissen anzupassen. Die Flexibilität spiegelt sich zum Beispiel in folgenden Lebensphasen wider:

1. Phase: Sie haben Kinder/Enkel und fördern aus den Erträgen Kinder- und Jugendeinrichtungen.

2. Phase: Während der Schul- und Studienzeit Ihrer Kinder/Enkel fördern Sie Bildungseinrichtungen.

3. Phase: Nach dem Eintritt der Kinder/Enkel in das Berufsleben fördert Ihre Stiftung z. B. Pflegeeinrichtungen.