Bei uns engagieren sich Bürger mit Zeit, Geld, Ideen und viel Herzblut für Kressbronn. Damit die Kommune lebendig, liebens- und lebenswert bleibt, möchte die gemeinnützige Stiftung Menschen in Not helfen sowie Projekte in den Bereichen Jugend, Bildung, Kultur, Soziales, Flüchtlingshilfe und Sport fördern. Insbesondere die Jugend soll ermutigt werden, mit Optimismus und Eigeninitiative den Herausforderungen unserer Zeit zu begegnen. Wir tragen Verantwortung für alle Einwohner unserer Gemeinde.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der Bürgerstiftung Kressbronn a. B..
Eine Spende dient der zeitnahen unmittelbaren Verwendung für die satzungsmäßigen Zwecke der Stiftung.
Bei Spenden sind jährlich 20 % des Gesamtbetrages der Jahreseinkünfte steuerlich absetzbar. Zuwendungen, die im Veranlagungszeitraum steuerlich nicht berücksichtigt werden, können im Rahmen der genannten Höchstbeträge zeitlich uneingeschränkt auf die folgenden Veranlagungszeiträume vorgetragen werden.
Aus der Zustiftung wird das Stiftungsvermögen erhöht und aus den Erträgen der Stiftungszweck dauerhaft erfüllt.
Zustiftungen in das zu erhaltende Vermögen (Vermögensstock) einer Stiftung werden wie Spenden steuerlich behandelt. Zusätzlich können Zustiftungen bis zu einem Betrag von weiteren Euro 1.000.000,-- (bei zusammen veranlagten Ehegatten EUR 2.000.000,--) innerhalb eines Zeitraumes von 10 Jahren steuerlich geltend gemacht werden. Die genannten Beträge können auf Antrag des Stifters wahlweise im Jahr der Zuwendung oder beliebig verteilt im Jahr der Zuwendung und den nachfolgenden neun Jahren steuerlich geltend gemacht werden. Kapitalgesellschaften steht dieser Abzugsbetrag nicht zu.