Die Sparkasse Bodensee
Kinderstiftung Bodensee
Wer wir sind?
Die Stiftung unterstützt das Tadra Projekt e.V. für Waisenkinder und Straßenkinder in Tibet. Die Kinder leben in zwei Dorfgemeinschaften in Dawu und Golok.
Im Jahr 2005 haben wir das Tadra Projekt e.V. entdeckt. 1995 wurde der Verein von Tibetern und deutschen Freunden gegründet. Er hat zwischenzeitlich zwei Dörfer für Waisenkinder im Hochland von Tibet aus Spendenmitteln aufgebaut. Die Kinder bekommen so eine Chance auf ein Leben in einer Familiengruppe, eine schulische und berufliche Ausbildung.
Was wir tun und was wir fördern?
2005 haben wir uns entschlossen, die Finanzierung für den Bau des Haus "Sunrise" im Kinderdorf in Golok zu übernehmen. Mittlerweile leben 27 Kinder und eine Gruppenmutter im Haus. Von Beginn an haben wir die Finanzierung der laufenden Kosten für dieses Haus und die dort lebenden Kinder übernommen.
Die Stiftung Lebenschancen für Kinder, gegründet von den Eheleuten Gabriele und Arno Rütten, hat das Ziel, langfristig das Tadra Projekt zu unterstützen und den Unterhalt für das Haus Sunrise zu sichern. Die Erträge der Stiftung werden ausschließlich für diesen Zweck verwendet.
Aus den Erträgen der Stiftung und von Spendengeldern des Jahres 2019 konnten wir Winterkleidung für alle Kinder anschaffen und einen kleinen Versorgungstraktor.
Wir danken allen Spendern im Namen der Tadra Kinder.
Helfen Sie uns, den Unterhalt und die Lebenschancen für diese Waisenkinder zu sichern. Für Ihre Unterstützung bekommen Sie eine Spendenbescheinigung von der Deutschen Stiftungstreuhand AG zugeschickt.
Mehr Informationen zum Projekt finden Sie auf der Website des Tadra-Projekts.
Direkt spenden
Eine Spende dient der zeitnahen unmittelbaren Verwendung für die satzungsmäßigen Zwecke der Stiftung.
Bei Spenden sind jährlich 20 % des Gesamtbetrages der Jahreseinkünfte steuerlich absetzbar. Zuwendungen, die im Veranlagungszeitraum steuerlich nicht berücksichtigt werden, können im Rahmen der genannten Höchstbeträge zeitlich uneingeschränkt auf die folgenden Veranlagungszeiträume vorgetragen werden.
Zustiften
Aus der Zustiftung wird das Stiftungsvermögen erhöht und aus den Erträgen der Stiftungszweck dauerhaft erfüllt.
Zustiftungen in das zu erhaltende Vermögen (Vermögensstock) einer Stiftung werden wie Spenden steuerlich behandelt. Zusätzlich können Zustiftungen bis zu einem Betrag von weiteren Euro 1.000.000,-- (bei zusammen veranlagten Ehegatten EUR 2.000.000,--) innerhalb eines Zeitraumes von 10 Jahren steuerlich geltend gemacht werden. Die genannten Beträge können auf Antrag des Stifters wahlweise im Jahr der Zuwendung oder beliebig verteilt im Jahr der Zuwendung und den nachfolgenden neun Jahren steuerlich geltend gemacht werden. Kapitalgesellschaften steht dieser Abzugsbetrag nicht zu.