Mit der Stiftungsgründung setzt Peter Kluthausen sein Engagement für die Gesellschaft fort. Schon in der Vergangenheit hat er sich als großzügiger Sponsor und Mäzen in den Bereichen Bildung und Kultur betätigt. Die Stiftung fördert vornehmlich Vorhaben und Projekte in und um Überlingen.
Die Peter Kluthausen Stiftung unterstützt mit dem Programm Stipendien für begabte junge Menschen Schüler und Studenten bei der allgemeinberuflichen und fachspezifischen Ausbildung.
Die Stipendien dienen der Unterstützung von jungen Schülern und Studenten im Bereich der Bildung sowie der Aus- und Weiterbildung. Die Stiftung greift nur in Baden-Württemberg.
Persönliche Kriterien
Die Förderung richtet sich an junge Menschen unter 27 Jahren. Ausnahmen sind jedoch nicht ausgeschlossen.
Sonstige Anforderungen
Die Förderung richtet sich an begabte Studenten, die materiell und sozial bedürftig sind.
Erforderliche Bewerbungsunterlagen
Für dieses Stipendium kannst du dich per Selbstbewerbung bewerben (zugesandte Unterlagen, werden nicht zurückgeschickt!).
Mehr Informationen finden Sie auf der Website der Peter-Kluthausen-Stiftung.
Eine Spende dient der zeitnahen unmittelbaren Verwendung für die satzungsmäßigen Zwecke der Stiftung.
Bei Spenden sind jährlich 20 % des Gesamtbetrages der Jahreseinkünfte steuerlich absetzbar. Zuwendungen, die im Veranlagungszeitraum steuerlich nicht berücksichtigt werden, können im Rahmen der genannten Höchstbeträge zeitlich uneingeschränkt auf die folgenden Veranlagungszeiträume vorgetragen werden.
Aus der Zustiftung wird das Stiftungsvermögen erhöht und aus den Erträgen der Stiftungszweck dauerhaft erfüllt.
Zustiftungen in das zu erhaltende Vermögen (Vermögensstock) einer Stiftung werden wie Spenden steuerlich behandelt. Zusätzlich können Zustiftungen bis zu einem Betrag von weiteren Euro 1.000.000,-- (bei zusammen veranlagten Ehegatten EUR 2.000.000,--) innerhalb eines Zeitraumes von 10 Jahren steuerlich geltend gemacht werden. Die genannten Beträge können auf Antrag des Stifters wahlweise im Jahr der Zuwendung oder beliebig verteilt im Jahr der Zuwendung und den nachfolgenden neun Jahren steuerlich geltend gemacht werden. Kapitalgesellschaften steht dieser Abzugsbetrag nicht zu.