Die Stiftung ist seit gut 20 Jahren im Bodenseeraum und der Stadt Konstanz aktiv. Sie unterstützt und fördert ausschließlich gemeinnützige Zwecke und Projekte von Vereinen und Institutionen am schönen Bodensee.
Die Schwerpunkte der Förderung liegen insbesondere im Geschäftsgebiet der Sparkasse Bodensee und dort in der
Dabei ist die Stiftung selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Die Spendengelder kommen vollständig den geförderten Projekten zugute.
Wir sind dankbar für jede Unterstützung zum Wohle aller Bürgerinnen und Bürger in der Bodenseeregion.
Eine Spende dient der zeitnahen unmittelbaren Verwendung für die satzungsmäßigen Zwecke der Stiftung.
Bei Spenden sind jährlich 20 % des Gesamtbetrages der Jahreseinkünfte steuerlich absetzbar. Zuwendungen, die im Veranlagungszeitraum steuerlich nicht berücksichtigt werden, können im Rahmen der genannten Höchstbeträge zeitlich uneingeschränkt auf die folgenden Veranlagungszeiträume vorgetragen werden.
Aus der Zustiftung wird das Stiftungsvermögen erhöht und aus den Erträgen der Stiftungszweck dauerhaft erfüllt.
Zustiftungen in das zu erhaltende Vermögen (Vermögensstock) einer Stiftung werden wie Spenden steuerlich behandelt. Zusätzlich können Zustiftungen bis zu einem Betrag von weiteren Euro 1.000.000,-- (bei zusammen veranlagten Ehegatten EUR 2.000.000,--) innerhalb eines Zeitraumes von 10 Jahren steuerlich geltend gemacht werden. Die genannten Beträge können auf Antrag des Stifters wahlweise im Jahr der Zuwendung oder beliebig verteilt im Jahr der Zuwendung und den nachfolgenden neun Jahren steuerlich geltend gemacht werden. Kapitalgesellschaften steht dieser Abzugsbetrag nicht zu.